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Beglaubigungen, Bescheinigungen und Legalisationen
Beglaubigung, © Photothek.de
Folgende konsularische Beglaubigungen und Bescheinigungen können in der Botschaft Maskat von in Oman wohnhaften Personen gegen Gebühr beantragt werden:
- Beglaubigungen von Kopien ( zur Verwendung in Deutschland, bei Vorlage des Originals und der Kopien )
- Unterschriftsbeglaubigungen (z.B. für Erbausschlagungen, Genehmigungserklärungen) für den amtlichen Gebrauch in Deutschland . Bitte beachten Sie , dass nicht bei allen Rechtsgeschäften eine einfache Unterschriftsbeglaubigung ausreicht und zur Formwirksamkeit eine notarielle Beurkundung vor einem deutschen Notar erforderlich sein könnte.
- Bestätigung der Identität bei Anträgen auf eine deutsches Führungszeugnis. Die Antragsformulare für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz
- Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei einem deutschen Rentenversicherungsträger.
Seit dem am 30.01.2012 wirksam gewordenen Beitritt Omans zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation („Haager Apostille-Übereinkommen“) ist die bis dahin praktizierte Legalisation deutscher und omanischer öffentlicher Urkunden nicht mehr erforderlich. Für deutsche Urkunden erteilt die jeweils zuständige übergeordnete Landes - oder Bundesbehörde in Deutschland die Apostille. Für in Oman ausgestellte Personenstandurkunden erteilt das omanische Außenministerium (Konsularabteilung) die Apostille.
Für die genannten Amtshandlungen benötigen Sie keinen Termin. Sie können innerhalb der Öffnungszeiten des Konsularreferats ( So- Do 8.00 bis 11.00 Uhr) am Schalter 3 vorsprechen.