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Beglaubigungen, Bescheinigungen und Legalisationen

Beglaubigung © Photothek.de
Folgende konsularische Beglaubigungen und Bescheinigungen können in der Botschaft Maskat von in Oman wohnhaften Personen gegen Gebühr beantragt werden:
- **Bitte beachten Sie:** Für alle konsularischen Amtshandlungen ist es erforderlich, vorab einen Termin zu vereinbaren. Um dies zu tun, senden Sie bitte eine E-Mail an: rk-100@mask.diplo.deIn der E-Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Telefonnummer und die Art der gewünschten Dienstleistung an, ggfls. können Sie auch schon einen Scan der maßgeblichen Unterlagen übermitteln.
- Beglaubigungen von Kopien ( zur Verwendung in Deutschland, bei Vorlage des Originals und der Kopien )
- Unterschriftsbeglaubigungen (z.B. für Erbausschlagungen, Genehmigungserklärungen) für den amtlichen Gebrauch in Deutschland . Bitte beachten Sie , dass nicht bei allen Rechtsgeschäften eine einfache Unterschriftsbeglaubigung ausreicht und zur Formwirksamkeit eine notarielle Beurkundung vor einem deutschen Notar erforderlich sein könnte.
- Bestätigung der Identität bei Anträgen auf eine deutsches Führungszeugnis. Die Antragsformulare für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz
- Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei einem deutschen Rentenversicherungsträger.
Seit dem am 30.01.2012 wirksam gewordenen Beitritt Omans zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation („Haager Apostille-Übereinkommen“) ist die bis dahin praktizierte Legalisation deutscher und omanischer öffentlicher Urkunden nicht mehr erforderlich. Für deutsche Urkunden erteilt die jeweils zuständige übergeordnete Landes - oder Bundesbehörde in Deutschland die Apostille. Für in Oman ausgestellte Personenstandurkunden erteilt das omanische Außenministerium (Konsularabteilung) die Apostille.