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Information für Inhaber von Pässen der Republik Jemen

08.08.2019 - Artikel

Inhaber von jemenitischen Pässen werden auf die seit 8. August 2019 für die Einreise nach Deutschland geänderte Anerkennungslage von jemenitischen Pässen hingewiesen. Alle Antragsteller mit betroffenen Pässen werden aufgefordert, sich neue anerkannte und visierfähige Pässe zu beschaffen.

  1. Am oder nach dem 01.01.2016 in der Republik Jemen ausgestellten Pässe werden seit 8. August 2019 nicht mehr für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Reisepässe mit den Ausstellungsorten: Aden, Shabwah, Mukalla, Al Mahrah, Seiyun, Marib und Taiz, die weiterhin für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt sind.
  2. Reisepässe, die vor dem 01.01.2016 in der Republik Jemen ausgestellt wurden, sind für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt.
  3. Jemenitische Reisepässe, die am oder nach dem 01.01.2016 von einer jemenitischen Auslandsvertretung, einer Botschaft oder einem Konsulat in Syrien und Iran ausgestellt wurden, sind für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in Deutschland –nicht- anerkannt.
  4. Alle am oder nach dem 01.01.2016 ausgestellten Diplomatenpässe mit den Seriennummern 00020010 bis 00029000 sind -nicht - für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt. Alle nach dem 01.01.2016 ausgestellten Diplomatenpässe mit den Seriennummern 00030000 bis 00050000 sowie offizielle Pässe mit den Seriennummern 00013000 bis 00043000 sind für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt.

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