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Nationales Visum- Familienzusammenführung
Bitte beachten: Für Anträge auf Familienzusammenführung zu einem Familienmitglied, das Flüchtlingsstatus besitzt oder zu subsidiär Schutzberechtigten, nutzen Sie bitte den folgenden Link:
https://studio.auswaertiges-amt.de/blueprint/servlet/page/om-de/service/05-VisaEinreise/-/2608830
Wenn Sie ein Visum für eine Familienzusammenführung beantragen möchten, reichen Sie bitte folgende Dokumente für jeden einzelnen Antragsteller ein:
1. | 2 ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa (Videx online erhältlich unter https://videx-national.diplo.de/ |
2. | 2 biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (mehr Information dafür finden Sie hier: https://tinyurl.com/y7lcjv5k) |
3. | Reisepass + 2 Kopien |
4. | 2 Kopien des Reisepasses und ggf. der Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Familienmitglieds in Deutschland |
5. | Für Ehepartner: Geburtsurkunde, Ehevertrag UND Auszug aus dem Eheregister (für in Jemen geschlossene Ehen) im Original + Kopien. - Bei Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland: schriftliche Bestätigung des deutschen Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung . (voraussichtlicher Termin der Eheschließung, Datum Gültigkeit der Bestätigung). - Für Kinder: Geburtsurkunde des Kindes und den Ehevertrag der Eltern UND Auszug aus dem Eheregister (für in Jemen geschlossene Ehen) |
6. | Für den Ehegatten, der Nachzug beantragt: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse durch ein Zertifikat für das Niveau A1 (+ 2 Kopien), außer der in Deutschland lebende Ehepartner besitzt eine Blaue Karte EU oder ist Bürger eines EU Mitgliedstaates (außer Deutschland). Nur Sprachnachweise vom Goethe Institut, telc, ÖSD oder TestDaF werden akzeptiert. |
7. | Kinder über 16 Jahre, die Nachzug zu ihren Eltern/ein Elternteil in Deutschland beantragen: Zertifikat für das Niveau C1 in Deutsch (+ 2 Kopien), außer die Eltern/der Elternteil besitzen/besitzt eine Blaue Karte EU oder sind/ist Bürger eines EU Mitgliedstaates (außer Deutschland). Nur Sprachnachweise vom Goethe Institut, telc, ÖSD oder TestDaF werden akzeptiert. |
8. | Zusätzliche Dokumente können von der Botschaft im Rahmen der Antragsprüfung nachgefordert werden. Bitte beachten Sie ferner, dass alle Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch sind, mit einer Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer in das Deutsche oder Englische vorliegen müssen. Das Visaverfahren dauert einige Wochen. Deswegen ist es empfehlenswert, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Für die Beantragung ist ein Termin erforderlich, den Sie über das Terminvergabesystem der Botschaft auf www.maskat.diplo.de/appointment beantragen können. Ein Krankenversicherungsnachweis für die ersten 3 Monate muss abgegeben werden, nachdem der Antrag durch die zuständige Behörde in Deutschland genehmigt wurde. Die Botschaft wird Sie darüber rechtzeitig informieren. |