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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, die Konsularabteilung (Schalter 3) ist So- Do von 8.00 -11.00 Uhr geöffnet.

Erforderliche Unterlagen

Beantragen Sie zum ersten Mal einen Reisepass bei der Deutschen Botschaft in Maskat, legen Sie bitte vor:

  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Passantrag.
  • Ihren bisherigen Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis für das Sultanat Oman.
  • Ein aktuelles biometriefähiges Foto vor hellem, neutralem Hintergrund. Einzelheiten enthält die Fotomustertafel. Biometriefähige Fotos können Sie
    z. B. bei FOTO MAGIC in Qurum im Al Araimi-Complex (gegenüber vom SABCO Commercial Center), Tel.: 24 56 74 25 oder im Al Qurum-Complex (neben Salmanstores), Tel.: 24 56 32 18, anfertigen lassen.
  • Ihre Geburts- oder Abstammungsurkunde (wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben, Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis)
  • Die Abmeldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland.
    Können Sie keine Abmeldebescheinigung vorlegen oder sind Sie in Deutschland noch gemeldet, muss die Botschaft die Zustimmung der zuständigen Passbehörde einholen. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
  • Ist Ihr derzeitiger Reisepass durch Verlust oder Diebstahl abhandengekommen, ist die Vorlage eines Polizeiprotokolls erforderlich. Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Royal Oman Police

Bei Antragstellung werden elektronische Fingerabdrücke in der Botschaft genommen. Dies gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres.

Passantrag für Minderjährige

Für Minderjährige gibt es einen speziellen Passantrag. Der/die Sorgeberechtigten müssen den Pass gemeinsam mit dem Kind unter persönlicher Vorsprache beider Elternteile beantragen.
Der Passantrag muss von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben werden. Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen müssen die Heiratsurkunde und die Reisepässe der Eltern vorgelegt werden. Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, wird das entsprechende Sorgerechtsurteil benötigt.
Wurde das Kind in Oman geboren? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung abzugeben ist.

Bitte beachten Sie:

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. Dies gilt unabhängig von der Art des Dokuments, das für ein Kind beantragt wird. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument zu beantragen.

Nach Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 kann für Kinder nur ein biometrischer Reisepass beantragt werden. In begründeten Einzelfällen kommt – wie bisher schon - auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.

Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Mutter oder des Vaters ist nicht möglich.


Wurde Ihr letzter Reisepass bereits durch die Deutsche Botschaft in Maskat ausgestellt und bei Antragstellung alle o.g. Unterlagen vorgelegt, benötigen wir den Passantrag, den alten Reisepass und ein biometriefähiges Foto.

Passantrag nach Namensänderung

Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern.

Informationen zu Gebühren und Geltungsdauer

In der Regel enthält der Reisepass 32 Seiten. Gegen eine Zusatzgebühr kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden. Bei Beantragung per Express fällt eine zusätzlich Gebühr an; es wird darauf hingewiesen, dass die Wartezeit bei Express bei ca. 2 bis 3 Wochen liegen kann, ansonsten ist mit bis zu ca. 8 Wochen zu rechnen.

Die biometriefähigen Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und dann an die Botschaft übersandt. Dadurch kann es zu einer Wartezeit von mehreren Wochen bis zur Aushändigung des Passes kommen. Nach Eintreffen des Reisepasses werden Sie benachrichtigt, um ihn in der Botschaft abzuholen. Bitte bringen Sie dann Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z.B. wegen noch gültiger Visa) nach Entwertung zurück. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

In Notfällen kann die Botschaft auf Antrag gleichzeitig einen Vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausstellen. Auch hierzu sind ein Antrag und ein biometriefähiges Foto erforderlich. Elektronische Fingerabdrücke werden nicht genommen. Der Vorläufige Reisepass wird bei Aushändigung des neuen biometriefähigen Reisepasses wieder eingezogen.

Die Passgebühr entrichten Sie bitte vorzugsweise in bar bei der Antragstellung in Omanischen Rial. Die nachfolgenden Gebühren (in EURO) werden bei Antragstellung zum Kurs der Zahlstelle der Botschaft umgerechnet:

  • Reisepass mit 32 Seiten für Antragsteller über 24 Jahre: 101,00 EURO
    (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • Die Gebühr erhöht sich für einen 48-Seiten-Pass um 22,00 EURO sowie ggfs. Den Expresszuschlag in Höhe von 32,00 EURO
  • Reisepass mit 32 Seiten für Antragsteller unter 24 Jahre: 68,50 EURO (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • Vorläufiger Reisepass: 70,00 EURO
    (Gültigkeit: maximal ein Jahr)
  • Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre: 67,00 EURO
  • Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre: 52,08 EURO


  • Die Gebühren erhöhen sich, wenn die Zustimmung einer anderen Passbehörde eingeholt werden muss.

Die Passgebühr kann auch mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa, Master und American Express bezahlt werden. Der Zahlungsvorgang wird in EUR abgewickelt; es ist also möglich, dass Ihre Bank oder Kreditkartengesellschaft weitere Kosten für den Einsatz der Kreditkarte in Fremdwährung berechnet. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen eine bereits erfolgte Kreditkartenzahlung, z.B. bei einer Ablehnung des Passantrags, nicht möglich ist. Eine Rückerstattung von Beträgen über die Kreditkarte ist technisch nicht möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.

Telefon: 24 69 12 18
Fax: 24 69 12 78

Kontakt

Passanträge von deutschen Touristen

Halten Sie sich als Tourist in Oman auf und ist Ihr Reisepass durch Verlust oder Diebstahl abhandengekommen, kann Ihnen die Botschaft auf Antrag einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dabei handelt es sich um ein Passersatzpapier, das lediglich die unmittelbare Rückkehr nach Deutschland – also ohne Aufenthalt in Drittstaaten – ermöglicht.

Sie benötigen vier aktuelle Passfotos, jeweils zwei für die omanische Polizei und die Botschaft.

  • Zeigen Sie den Verlust / Diebstahl zuerst bei der örtlich zuständigen Dienststelle der Royal Oman Police an und bitten Sie um Ausstellung eines Polizeiprotokolls.
    Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Royal Oman Police
  • Mit dem Polizeiprotokoll kommen Sie bitte persönlich zur Botschaft, um dort einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland zu beantragen und eine Passverlustanzeige auszufüllen.
  • Ein Nachweis über Ihre Identität, z.B. Personalausweis ist erforderlich.

Die Gebühr für die Ausstellung des Reiseausweises beträgt umgerechnet 21,00 EURO. Sie ist in Omanischen Rial (bar) bei Antragstellung zu entrichten. Die Gebühr erhöht sich um umgerechnet 8,00 EUR, wenn der Reiseausweis außerhalb der Bürozeiten der Botschaft ausgestellt wird.

Wollen Sie noch weiterreisen oder mit Zwischenaufenthalten in anderen Ländern nach Deutschland zurückkehren, müssen Sie einen Reisepass beantragen. Bitte beachten Sie hierzu die obigen Hinweise.

Antragsformulare zum Download

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