Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Nationale Visa
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Die Visumbeantragung für Nationale Visa ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Bitte buchen Sie hierfür rechtzeitig einen Termin über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft.
Bitte füllen Sie das Online Formular Videx Nationales Visum aus und bringen Sie die Ausdrucke zum Termin mit.
Abhängig vom Aufenthaltszweck sind zusätzliche Unterlagen einzureichen. Diese finden Sie im jeweiligen Merkblatt aufgelistet. Wenn Sie noch nicht wissen, welches Visum Sie beantragen müssen, können SIe es mit dem Visa-Navigator herausfinden.
Familienzusammenführung zu Flüchtlingen
Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten
Studium § 16b AufenthG PDF / 661 KB
Studium Promotion PDF / 298 KB
Sprachkurs § 16f AufenthG PDF / 361 KB
Forschungsaufenthalt § 18d AufenthG PDF / 489 KB
Merkblätter zu Erwerbstätigkeit und Beschäftigung finden Sie hier:
Blaue Karte EU § 18b (2) AufenthG PDF / 495 KB
Fachkraft akademische Ausbildung § 18b (1) AufenthG PDF / 412 KB
Fachkraft mit Berufsausbildung § 18a AufenthG
IT-Spezialist mit Berufserfahrung § 19c (2) AufenthG PDF / 260 KB
Berufsausbildung § 16a AufenthG
Anerkennung Berufsausbildung § 16d (2) AufenthG PDF / 309 KB
Weitere Merkblätter und Antragsformulare finden Sie auch auf unserer englischsprachigen Seite
Wenn Sie wünschen, dass die Botschaft Sie bezüglich Rückfragen per E-Mail kontaktiert, reichen Sie bitte mit Ihrem Antrag das unterschriebene Formular ein.
Inhaber von jemenitischen Pässen werden auf die seit 8. August 2019 für die Einreise nach Deutschland geänderte Anerkennungslage von jemenitischen Pässen hingewiesen.