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Familiennachzug zu Flüchtlingen

17.07.2023 - Artikel

Informationen für die Beantragung Nationaler Visa

Familiennachzug zu Flüchtlingen


Bitte beachten: Für Anträge auf Familiennachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

https://studio.auswaertiges-amt.de/blueprint/servlet/page/om-de/service/05-VisaEinreise/-/2608830

Für die Beantragung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung mit einem Flüchtling sind folgende Unterlagen erforderlich:


1.

2 ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa (Videx Online erhältlich unter https://videx-national.diplo.de/

2.

2 biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (siehe https://tinyurl.com/y7lcjv5k)

3.

Reisepass + 2 Kopien

4.

2 Kopien des Reisepasses und ggf. der Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Familienmitglieds in Deutschland

5.

2 Kopien des Anerkennungsbescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

6.

Für Ehepartner: Geburtsurkunde, Ehevertrag UND Auszug aus dem Eheregister (für in Jemen geschlossene Ehen) im Original + Kopien.

Für Kinder: Geburtsurkunde des Kindes und den Ehevertrag der Eltern UND Auszug aus dem Eheregister (für in Jemen geschlossene Ehen)

7.

Visa Gebühr (75,- € für Erwachsene, 35 ,- € für Minderjährigen zahlbar in bar in OMR zum jeweils gültigen Wechselkurs)

8.

Zusätzliche Dokumente können von der Botschaft im Rahmen der Antragsprüfung nachgefordert werden. Bitte beachten Sie ferner, dass alle Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch sind, mit einer Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer in das Deutsche oder Englische vorliegen müssen.

Das Visaverfahren dauert einige Wochen. Deswegen ist es empfehlenswert, den Antrag rechtzeitig und mit allen erforderlichen Unterlagen zu stellen.

Für die Beantragung ist ein Termin erforderlich, den Sie über das Terminvergabesystem der Botschaft auf www.maskat.diplo.de/appointment buchen können.

Ein Krankenversicherungsnachweis für die ersten 3 Monate nach Einreise muss vorgelegt werden, nachdem der Antrag durch die zuständige Behörde in Deutschland genehmigt wurde. Die Botschaft wird Sie darüber rechtzeitig informieren.


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