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Familienzusammenführung zu einer Person mit subsidiärem Schutz

17.07.2023 - Artikel

Seit 01. August 2018 sind enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen) von Personen mit subsidiärem Schutz in Deutschland berechtigt, ein Familienzusammenführungs-Visum zu beantragen. Familienmitglieder (in Oman oder Jemen lebend) können sich unter folgender Webseite für registrieren:

https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=subs


Nach Registrierung erhalten Antragsteller einen Termin zur Antragstellung bei der Deutschen Botschaft in Maskat. Der genaue Termin wird mit einer gesonderten Email mitgeteilt. Wegen der hohen Nachfrage kann dies mehrere Monate dauern. Dabei werden folgende Dokumente benötigt:


1.

2 ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare für Nationale Visa (Videx Online erhältlich auf der Webseite https://videx-national.diplo.de/

2.

2 biometrische Passbilder mit hellem Hintergrund (mehr Information dafür finden Sie hier: https://tinyurl.com/y7lcjv5k)

3.Reisepass + 2 Kopien
4.

Nachweis des subsidiären Schutzstatus des Familienmitglieds in Deutschland /Aufenthaltserlaubnis

5.

Nachweis der Beziehung zu dem Familienmitglied in Deutschland + 2 Kopien mit vereidigten Übersetzungen in das Englische oder Deutsche ( für Ehepartner: Geburtsurkunde, Ehevertrag/Heiratsurkunde UND Auszug aus dem Eheregister (im Original + Kopien), wo anwendbar/für Kinder: Geburtsurkunde des Kindes und den Ehevertrag/Heiratsurkunde der Eltern UND Auszug aus dem Eheregister, wo anwendbar

6.

Falls verfügbar: Nachweis des Antragstellers über belegte Deutsch-Sprachkurse im Herkunftsland oder am Wohnort / Nachweis von Abschlüssen oder Diplomen (+ 2 Kopien)

7.

Falls verfügbar: Zusätzliche Dokumente mit Übersetzungen (+ 2 Kopien) über die aktuellen persönlichen Umstände des Antragstellers und seine/ihre Lebensbedingungen am Wohnort

8.

Falls verfügbar: Sprachzertifikate des Familienmitglieds in Deutschland, Arbeitsvertrag, Mietvertrag (+ jeweils 2 Kopien)

9.

Visa Gebühr (75€ für Erwachsene, 35€ für Minderjährige. Diese sind der aktuellen Wechselrate entsprechend in bar in OMR zu zahlen).

Ein Krankenversicherungsnachweis für die ersten 3 Monate muss abgegeben werden, nachdem der Antrag durch die zuständigen Behörden in Deutschland genehmigt wurde. Die Botschaft wird darüber rechtzeitig informieren.

Das Antragsverfahren dauert einige Wochen. Deswegen ist es empfehlenswert, dass die Dokumente vollständig vorliegen, sobald der Termin zur Antragstellung vergeben worden ist.


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