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Nationales Visum zum Studium (§ 16b AufenthG)

17.07.2023 - Artikel

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:


1.

Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de)

2.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)

3.

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)

4.

Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

5.

Nachweis über die Zulassung zum Studium/Studienkolleg im Original und zwei (2) Kopien, mit Hinweis auf die Unterrichtssprache

6.

Schulabschlusszeugnis sowie ggf. weitere akademische Abschlüsse im Original und zwei (2) Kopien

7.

Lebenslauf mit Zwei (2) Kopien

8.

Motivationsschreiben Zwei (2) Kopien

9.

Sofern nicht von der Hochschule in der Zulassungsentscheidung bestätigt: Nachweis von für das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnissen in der Unterrichtssprache (ohne studienvorbereitenden Sprachkurs in der Regel mind. B2 in der Unterrichtssprache) im Original und zwei (2) Kopien

10.

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 934 € zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11,208 € (bspw. durch Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) nachzuweisen.

Bis 31. August 2024 für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 934 € zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11.208 € .
Bitte beachten: Ab dem 01. September 2024 gelten folgende Regeln im Hinblick auf den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel:
Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 992 € zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11.904 € (bspw. durch Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) nachzuweisen.

11.Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zu Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto/375488 Bei Finanzierung durch Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gem. §§ 66, 68 AufenthG aus Deutschland, in der sich eine Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet, im Original mit zwei (2) Kopien.
12.

Bei studienvorbereitendem Sprachkurs oder Praktikum

Zulassung zum studienvorbereitenden Sprachkurs oder Praktikum

13.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch gültige Aufenthaltserlaubnis („resident card“) im Original und zwei (2) Kopien)

14.

Nur nach Aufforderung durch die Botschaft nach Abschluss des Visumverfahrens: Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn Sie sich als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese in der Regel erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

15.

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in OMR.

16.

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

17.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. (Hinweis für Urkunden aus Jemen: Legalisation von jemenitischen Urkunden findet seit Schließung der deutschen Botschaft in Jemen nicht mehr statt. Legalisationen oder Urkundenüberprüfungen von jemenitischen Dokumenten werden derzeit auch nicht von anderen Auslandsvertretungen vorgenommen).

18.

Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

19.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt mind. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.

20.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

21.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

22.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

23.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

24.

Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind (ggf. mit studienvorbereitendem Sprachkurs) oder von einem Studienkolleg angenommen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen. Es ist empfehlenswert, sich so früh wie möglich um die Zulassung bzw. Zusage der Hochschule zu kümmern.

-> Während des Studiums kann der Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten verdient werden.

-> Nach Abschluss des Studiums haben Sie die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu suchen.

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