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Informationen Nationales Visum zum Studium (Promotion)

17.07.2023 - Artikel

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:

1.

Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de

2.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)

3.

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)

4.

Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

5.

Zulassungsbescheid der Hochschule zur Promotion oder zum Doktorandenprogramm im Original und zwei (2) Kopien

6.

Hochschulabschluss im Original und zwei (2) Kopien

7.

Lebenslauf mit Zwei (2) Kopien

8.

Motivationsschreiben mit Zwei (2) Kopie

9.

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 934 € zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mind. ein Jahr, also mindestens 11,208 € (bspw. durch Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) nachzuweisen.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Weitere informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos für Studenten in Deutschland erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto/375488 Bei Finanzierung durch Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gem. §§ 66, 68 AufenthG aus Deutschland, in der sich eine Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet, im Original mit zwei (2) Kopien.

10.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn Sie sich als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

11.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch gültigen omanischen Aufenthaltstitel (Resident card) im Original und zwei (2) Kopien

12.

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in OMR.

13.

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

14.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. (Hinweis für Urkunden aus Jemen: Legalisation von jemenitischen Urkunden findet seit Schließung der deutschen Botschaft in Jemen nicht mehr statt. Legalisationen oder Urkundenüberprüfungen von jemenitischen Dokumenten werden derzeit auch nicht von anderen Auslandsvertretungen vorgenommen).

15.

Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

16.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.

17.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

18.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

19.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

20.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

21.

Ausländische Doktoranden, die an einer deutschen Hochschule zur Promotion oder zu einem Doktorandenprogramm als Vollzeitprogramm zugelassen worden sind, können ein Visum für ein Promotionsstudium in Deutschland beantragen. Soll die Promotion im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer Forschungsvereinbarung mit einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgen, ist ein Visum zum Forschungsaufenthalt zu beantragen.

-> Während des Studiums kann der Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten verdient werden.

-> Nach Abschluss des Studiums haben Sie die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu suchen.


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