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Visum zur Arbeitsaufnahme bei teilweiser Anerkennung der Berufsausbildung (§ 16d AufenthG)
Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:
1. | Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de ) |
2. | Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel) |
3. | Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten) |
4. | Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses |
5. | Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original und zwei (2) Kopien |
6. | Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung, im Original und mit zwei (2) Kopien |
7. | falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse im Original mit zwei (2) Kopien |
8. | falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung im Original mit zwei (2) Kopien |
9. | falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschsprachkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr im Original mit zwei (2) Kopien |
10. | Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse und Nachweis des Abschlusses im Original und mit zwei (2) Kopien |
11. | Nachweis bereits vorhandener deutscher Sprachkenntnisse im Original und zwei (2) Kopien |
12. | Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz |
13. | Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel |
14. | Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman Nachweis der omanischen Aufenthaltserlaubnis durch Vorlage eines gültigen omanischen Aufenthaltstitels („resident card“) im Original und zwei (2) Kopien. |
15 | Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in OMR. |
16. | Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes. |
17. | Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. |
18. | Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland oder der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden. |
19. | Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. |
20. | Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums. |
21. | Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. |
22. | Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen. |
23. | Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden. |
24. | Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen. Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden. Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf |
25. | Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen. |