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Visum zur Arbeitsaufnahme bei teilweiser Anerkennung der Berufsausbildung (§ 16d AufenthG)

17.07.2023 - Artikel

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:


1.

Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de )

2.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)

3.

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)

4.

Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

5.

Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original und zwei (2) Kopien

6.

Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung, im Original und mit zwei (2) Kopien

Näheres zum Thema Anerkennung unter: Link der Seite www.anerkennung-in-deutschland.de

7.

falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse im Original mit zwei (2) Kopien

8.

falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung im Original mit zwei (2) Kopien

9.

falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschsprachkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr im Original mit zwei (2) Kopien

10.

Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse und Nachweis des Abschlusses im Original und mit zwei (2) Kopien

11.

Nachweis bereits vorhandener deutscher Sprachkenntnisse im Original und zwei (2) Kopien

12.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

13.

Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel

Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller monatlich mind. 882 € netto/ 1.060 € brutto zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Falls nicht sofort nach Einreise ein Gehalt bezogen wird oder dieses unter 818 € netto pro Monat liegen sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend. Bei Finanzierung durch Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gem. §§ 66, 68 AufenthG aus Deutschland, in der sich eine Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet, im Original mit zwei (2) Kopien.

14.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman

Nachweis der omanischen Aufenthaltserlaubnis durch Vorlage eines gültigen omanischen Aufenthaltstitels („resident card“) im Original und zwei (2) Kopien.

15

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in OMR.

16.

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

17.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

18.

Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland oder der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

19.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.

20.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

21.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

22.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

23.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

24.

Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf

25.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.


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