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Visum zum Forschungsaufenthalt (§ 18d AufenthG)

17.07.2023 - Artikel

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:


1.

Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de )

2.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: Siehe Foto-Mustertafel)

3.

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, und mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)

4.

Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

5.

Unterschriebene Forschungsvereinbarung oder entsprechender Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung im Original und zwei (2) Kopien.
Die Forschungsvereinbarung/der entsprechende Vertrag müssen bestimmte Mindestangaben enthalten. Ein Muster finden Sie hier.

6.

Qualifikationsnachweise: Nachweis Doktorgrad oder Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen eröffnet (mit Beiblatt) im Original und mit zwei (2) Kopien.

7.

schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen im Original und zwei (2) Kopien – hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht

8.

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mind. 939 € zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis über diese Mittel kann durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag erbracht werden. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 1.621 nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

9.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

10.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Oman durch gültigen omanischen Aufenthaltstitel (resident card) im Original und 2 Kopien

11.

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in omanischen Rial (OMR)

12.

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

13.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. (Hinweis für Urkunden aus Jemen: Legalisation von jemenitischen Urkunden findet seit Schließung der deutschen Botschaft in Jemen nicht mehr statt. Legalisationen oder Urkundenüberprüfungen von jemenitischen Dokumenten werden derzeit auch nicht von anderen Auslandsvertretungen vorgenommen).

14.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.

15.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

16.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

17.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

18.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

19.

Forscher sind Drittstaatsangehörige, die

1. über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der den Zugang zu Doktorandenprogrammen ermöglicht, verfügen und

2. von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen werden,

3. um eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, auszuüben.

Hinweis: Dazu zählen auch Doktoranden, es sei denn, sie sind an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, um als Haupttätigkeit ein Vollzeitstudienprogramm zu absolvieren, das zu einem Doktorgrad führt.

Wenn Sie an einem Vollzeitstudienprogramm teilnehmen, lesen Sie bitte das Merkblatt „Visum zum Studium (Promotion)“.

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