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Visum zum Forschungsaufenthalt (§ 18d AufenthG)
Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:
1. | Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de ) |
2. | Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: Siehe Foto-Mustertafel) |
3. | Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, und mit noch mind. 2 komplett freien Seiten) |
4. | Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses |
5. | Unterschriebene Forschungsvereinbarung oder entsprechender Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung im Original und zwei (2) Kopien. |
6. | Qualifikationsnachweise: Nachweis Doktorgrad oder Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen eröffnet (mit Beiblatt) im Original und mit zwei (2) Kopien. |
7. | schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen im Original und zwei (2) Kopien – hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht |
8. | Nachweis ausreichender finanzieller Mittel |
9. | Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz |
10. | Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Oman durch gültigen omanischen Aufenthaltstitel (resident card) im Original und 2 Kopien |
11. | Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in omanischen Rial (OMR) |
12. | Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes. |
13. | Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. (Hinweis für Urkunden aus Jemen: Legalisation von jemenitischen Urkunden findet seit Schließung der deutschen Botschaft in Jemen nicht mehr statt. Legalisationen oder Urkundenüberprüfungen von jemenitischen Dokumenten werden derzeit auch nicht von anderen Auslandsvertretungen vorgenommen). |
14. | Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. |
15. | Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums. |
16. | Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. |
17. | Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen. |
18. | Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden. |
19. | Forscher sind Drittstaatsangehörige, die 1. über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der den Zugang zu Doktorandenprogrammen ermöglicht, verfügen und 2. von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen werden, 3. um eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, auszuüben. Hinweis: Dazu zählen auch Doktoranden, es sei denn, sie sind an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, um als Haupttätigkeit ein Vollzeitstudienprogramm zu absolvieren, das zu einem Doktorgrad führt. Wenn Sie an einem Vollzeitstudienprogramm teilnehmen, lesen Sie bitte das Merkblatt „Visum zum Studium (Promotion)“. |