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Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b Abs. 1 AufenthG)

18.07.2023 - Artikel

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:


1.

Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (https://videx-national.diplo.de )

2.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Fotomustertafel)

3.

Gültiger Reisepass, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. zwei (2) komplett leeren Seiten

4.

Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

5.

Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis , im Original mit zwei (2) Kopien

6.

Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original und mit zwei (2) Kopien (nur wenn das Gehalt nicht mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung entspricht – 2021: 48.180,- € brutto/Jahr)

7.

Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss (mit Beiblatt) im Original und mit zwei (2) Kopien

8.Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:

-> Zwei (2) Ausdrucke aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule

oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

->
Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit zwei (2) Kopien

oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z. B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

->
Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit zwei (2) Kopien (z. B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation)

9.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

10

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch omanische Aufenthaltserlaubnis (resident card) im Original mit zwei (2) Kopien

11.

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in omanischen Rial (OMR).

12.

Erklärung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren:

Mein künftiger Arbeitgeber betreibt bereits in Deutschland ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren zu meiner Einreise nach Deutschland

 bei ___________________________ (Behörde eintragen).

 ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren wird aktuell nicht betrieben.

 ein Verfahren für meine Einreise als Fachkraft wurde bereits in _________

(Monat/Jahr) bei __________________ (Behörde) betrieben, das wie folgt

rechtskräftig abgeschlossen wurde: __________________.

Sollte mein Arbeitgeber ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Deutschland noch beantragen, werde ich die Auslandsvertretung unaufgefordert informieren. Mir ist bekannt, dass in diesem Fall das Visumverfahren bis zur Entscheidung der Behörde in Deutschland ausgesetzt werden kann.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift

13.

Unterlagen die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

14.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. (Hinweis für Urkunden aus Jemen: Legalisation von jemenitischen Urkunden findet seit Schließung der deutschen Botschaft in Jemen nicht mehr statt. Legalisationen oder Urkundenüberprüfungen von jemenitischen Dokumenten werden derzeit auch nicht von anderen Auslandsvertretungen vorgenommen).

15.

Das Visum bedarf der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

16.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen in Einzelfällen auch länger.

17.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

18.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

19.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

20.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

21.

Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf


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