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Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung /Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG)

18.07.2023 - Artikel

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:


1.

Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de )

2.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Fotomustertafel)

3.

Gültiger Reisepass, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten

4.

Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

5.

Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit zwei (2) Kopien

Für den Erhalt einer Blauen Karte EU gelten Gehaltsgrenzen. Diese werden jährlich durch das Bundesministerium des Inneren bekanntgegeben. Das erforderliche Mindestbruttogehalt beträgt für das Jahr 2021:
-> 44.304 € für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte (sog. MINT-Berufe) und
-> 56.800 € für alle anderen Berufe.

6.

Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss (alle Seiten) im Original und mit zwei (2) Kopien.

7.

Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:
Zwei (2) Ausdrucke aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule

oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit zwei (2) Kopien

oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit zwei (2) Kopien (z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation)

Näheres zum Thema Anerkennung unter: Anerkennung in Deutschland

8.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

9.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman

¨ Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch gültige omanische Aufenthaltserlaubnis (resident card) im Original mit zwei (2) Kopien

10.

Visumgebühr in Höhe von 75,- € zahlbar nur in OMR.

11.

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

12.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der Reihenfolge der Checkliste.

13.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. (Hinweis für Urkunden aus Jemen: Legalisation von jemenitischen Urkunden findet seit Schließung der deutschen Botschaft in Jemen nicht mehr statt. Legalisationen oder Urkundenüberprüfungen von jemenitischen Dokumenten werden derzeit auch nicht von anderen Auslandsvertretungen vorgenommen).

14.

Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.

15.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen in Einzelfällen auch länger.

16.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

17.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

18.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

19.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher grundsätzlich nicht beantwortet werden.

20.

Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung wird Ihnen eine Blaue Karte EU erteilt, wenn die Beschäftigung, der Sie nachgehen möchten, Ihrer Qualifikation angemessen ist und Sie in Ihrem Arbeitsvertrag für das Jahr 2021 ein Jahresgehalt in Höhe von mindestens 58.400 € brutto (bei MINT-Berufen ‑ Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte ‑ mindestens 45.552 € brutto) vorweisen können.

21.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.


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