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Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:
1. | Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (https://videx-national.diplo.de ) |
2. | Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Foto-Mustertafel) |
3. | Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten) |
4. | Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses |
5. | Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Original und zwei (2) Kopien |
6. | Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original und mit zwei (2) Kopien (nur wenn nicht das Gehalt mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung entspricht – 2023: 48.180 € brutto/Jahr) |
7. | Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland im Original und mit zwei (2) Kopien |
8. | Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses im Original und mit zwei (2) Kopien |
9. | Nach Anforderung durch Botschaft: Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz |
10. | Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes. |
11. | Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück |
12. | Das Visum bedarf der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden. |
13. | Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen, in Einzelfällen auch länger. |
14. | Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums. |
15. | Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. |
16. | Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen. |
17. | Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden. |
18. | Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten Berufsaubildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt. Bitte beachten Sie, dass es ausländische Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden. Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf Link zur make-it-in-germany.com |