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Visum für IT-Spezialisten mit Berufserfahrung
Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:
1. | Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de ) |
2. | Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel) |
3. | Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten) |
4. | Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses |
5. | Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis als IT-Spezialist im Original und zwei (2) Kopien |
6. | Nachweis über Deutschkenntnisse (B1) im Original und zwei (2) Kopien - Ausnahmen sind möglich |
7. | Nachweis der Berufserfahrung im IT-Bereich (mind. drei Jahre in den letzten sieben Jahren) im Original und zwei (2) Kopien |
8. | Nachweis über einschlägige theoretische Kenntnisse (absolvierte Schulungen oder Prüfungen) im Original und zwei (2) Kopien |
9. | Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz |
10. | Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Oman durch gültigen omanischen Aufenthaltstitel (resident card) im Original und 2 Kopien |
11. | Visumgebühr in Höhe von 75,- €. zahlbar nur in OMR. |
12. | Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes. |
13. | Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. |
14. | Das Visum bedarf der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und ggf. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden. |
15. | Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger. |
16. | Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums. |
17. | Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. |
18. | Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen. |
19. | Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden. |
20. | Als IT-Spezialist mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (mind. 3 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren) kann Ihnen auch ohne einen Hochschul- oder Ausbildungsabschluss ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Berufen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie erteilt werden, wenn das Jahresgehalt mindestens 49.680 € brutto beträgt. In der Regel sind hierfür deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau erforderlich, im begründeten Einzelfall kann auf den Nachweis von Sprachkenntnissen verzichtet werden. Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf Link zur make-it-in-germany.com |