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Visum für IT-Spezialisten mit Berufserfahrung

18.07.2023 - Artikel

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:


1.

Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de )

2.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)

3.

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)

4.

Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

5.

Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis als IT-Spezialist im Original und zwei (2) Kopien

Das erforderliche Mindestgehalt wird jährlich vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekanntgegeben. Für das Jahr 2021 beträgt das Mindestbruttogehalt 4.260 € monatlich bzw. 51.120 € im Jahr.

6.

Nachweis über Deutschkenntnisse (B1) im Original und zwei (2) Kopien - Ausnahmen sind möglich

7.

Nachweis der Berufserfahrung im IT-Bereich (mind. drei Jahre in den letzten sieben Jahren) im Original und zwei (2) Kopien

8.

Nachweis über einschlägige theoretische Kenntnisse (absolvierte Schulungen oder Prüfungen) im Original und zwei (2) Kopien

9.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

10.Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman
Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Oman durch gültigen omanischen Aufenthaltstitel (resident card) im Original und 2 Kopien
11.

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. zahlbar nur in OMR.

12.

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

13.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

14.

Das Visum bedarf der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und ggf. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

15.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.

16.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

17.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

18.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

19.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

20.

Als IT-Spezialist mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (mind. 3 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren) kann Ihnen auch ohne einen Hochschul- oder Ausbildungsabschluss ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Berufen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie erteilt werden, wenn das Jahresgehalt mindestens 49.680 € brutto beträgt. In der Regel sind hierfür deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau erforderlich, im begründeten Einzelfall kann auf den Nachweis von Sprachkenntnissen verzichtet werden.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf Link zur make-it-in-germany.com


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