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Visum zur Berufsausbildung (§ 16 a AufenthG)

18.07.2023 - Artikel

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:


1.

Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de )

2.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)

3.

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)

4.

Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

5.

Motivationsschreiben mit zwei (2) Kopien

6.

Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (ggf. mit IHK-Anerkennung) im Original und mit zwei (2) Kopien

7.

Zwei (2) Kopien des Ausbildungsplans

8.

Sofern nicht bereits vom Ausbildungsbetrieb bestätigt:
Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (qualifizierter Berufsausbildung mind. B1/ ansonsten in der Regel mind. A2)
oder
Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs

9.

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

Finanzierung:
Finanzierungsnachweis von mindestens 771 € netto/ 927 € brutto pro Monat für das erste Jahr. Falls zunächst ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs ohne Lohnzahlung absolviert wird oder das Auszubildendengehalt niedriger liegen sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto.

10.

ggf. bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit/ZAV
Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit/ZAV bereits direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle ggf. erheblich.

11.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Ausbildungsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

12.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman

Nachweis der omanischen Aufenthaltserlaubnis (resident card) Original und zwei (2) Kopien

13.

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in OMR.

14.

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

15.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. (Hinweis für Urkunden aus Jemen: Legalisation von jemenitischen Urkunden findet seit Schließung der deutschen Botschaft in Jemen nicht mehr statt. Legalisationen oder Urkundenüberprüfungen von jemenitischen Dokumenten werden derzeit auch nicht von anderen Auslandsvertretungen vorgenommen).

16.

Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

17.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen in Einzelfällen auch länger.

18.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

19.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

20.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

21.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

22.

Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutschkenntnisse (bei qualifizierter Berufsausbildung B1, ansonsten in der Regel mind. A2) besitzen. Bei geringeren Deutschkenntnissen können Sie jedoch auch zuerst einen Sprachkurs machen, bevor Sie Ihre Ausbildung beginnen.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf www.make-it-in-germany.de

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.


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