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Spezialitätenkoch/Spezialitätenköchin

18.07.2023 - Artikel

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:


1.

Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de)

2.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)

3.

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)

4.

Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

5.

Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original und zwei (2) Kopien

6.

Beschreibung des Spezialitätenrestaurants in Deutschland in zwei (2) Kopien

7.

Speisekarte des Spezialitätenrestaurants in Deutschland in zwei (2) Kopien

8.

Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache mit zwei (2) Kopien

9.

Nachweis des Abschlusses der ausländischen Berufsausbildung (Dauer mind. 2 Jahre) bei einem anerkannten Bildungsträger im Original und zwei (2) Kopien. Ein Bescheid einer für die Anerkennung in Deutschland zuständigen Stelle ist nicht erforderlich.

10.

Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit als Koch in qualifizierten Betrieben nach der Berufsausbildung oder – wenn im Herkunftsland keine Ausbildung an einer Berufsfachschule möglich ist - über eine mindestens sechsjährige Tätigkeit als Koch in qualifizierten Betrieben (z.B. Arbeitszeugnis) im Herkunftsland mit Angaben des vollen Namens und aktueller Telefonnummer des Arbeitgebers sowie Handelsregisterauszug/Geschäftslizenz im Original und zwei (2) Kopien.

11.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

12.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Oman durch gültige omanische Aufenthaltserlaubnis (resident card) im Original und zwei (2) Kopien

13.

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in OMR.

14.

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

15.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

16.

Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

17.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.

18.

Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

19.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

20.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

21.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

22.

Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköchen kann ein Aufenthaltstitel für eine Vollzeitbeschäftigung in Spezialitätenrestaurants erteilt werden. Sie müssen Staatsangehörige des Landes sein, nach dessen landestypischer Küche das Restaurant ausgerichtet ist. Wenn eine in Deutschland anerkannte qualifizierte Berufsausbildung nachgewiesen wird, kann auch ein Aufenthaltstitel für eine Fachkraft mit Berufsausbildung beantragt werden.


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