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Nationales Visum - Visum zum Forschungsaufenthalt (§ 18d AufenthG)
Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:
| 1. | Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de ) |
| 2. | Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel) |
| 3. | Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten) |
| 4. | Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses |
| 5. | Unterschriebene Forschungsvereinbarung oder entsprechender Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung im Original und zwei (2) Kopien. Die Forschungsvereinbarung/der entsprechende Vertrag müssen bestimmte Mindestangaben enthalten. Ein Muster finden Sie hier. |
| 6. | Qualifikationsnachweise: Nachweis Doktorgrad oder Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen eröffnet (mit Beiblatt) im Original und mit zwei (2) Kopien. |
| 7. | Schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen im Original und zwei (2) Kopien – hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht. |
| 8 | Nachweis ausreichender finanzieller Mittel Finanzierung: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mind. 1.091 € zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis über diese Mittel kann durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag erbracht werden. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen. Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. |
| 9 | Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten. |
| 10. | Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman Nachweis der omanischen Aufenthaltserlaubnis durch Vorlage eines gültigen omanischen Aufenthaltstitels („resident card“) im Original und zwei (2) Kopien. |
| 11. | Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in OMR. |
| 12. | Erklärung bei Unvollständigkeit: Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen. _____________________________ Ort, Datum, Unterschrift |