Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nationales Visum - Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)

23.08.2023 - Artikel

Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:


1.

Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (siehe https://videx-national.diplo.de )

2.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)

3.

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)

4.

Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

5.

Nachweise über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses

Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:
Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland (im Original und mit zwei (2) Kopien).

Bei Fachkräften mit akademischer Ausbildung:
-Zwei (2) Ausdrucke aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule

oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit zwei (2) Kopien

oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit zwei (2) Kopien (z. B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation)

Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

6.

Für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Hochschulabschluss (mit Beiblatt) im Original und zwei (2) Kopien als Qualifikationsnachweise

7.

Motivationsschreiben für die geplante Arbeitsplatzsuche mit zwei (2) Kopien. Es muss erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und welche Unterkunft Sie nutzen werden

8.

Für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung:
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 anhand eines anerkannten Sprachdiploms im Original und zwei (2) Kopien

9.

Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang mit mit zwei (2) Kopien

10.

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Finanzierung: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller mind. 1.027 € pro Monat zur Verfügung stehen. Der Nachweis (durch nachgewiesene Eigenmittel, Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung sind daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 6.162,-€ und zusätzlich die für eine evtl. Ausreise aus Deutschland erforderlichen Mittel in Höhe von 600 EUR nachzuweisen.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.

Bei Finanzierung durch Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gem. §§ 66, 68 AufenthG aus Deutschland, in der sich eine Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet, im Original mit zwei (2) Kopien.

11.

Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

12.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Oman

Nachweis der omanischen Aufenthaltserlaubnis durch Vorlage eines gültigen omanischen Aufenthaltstitels („resident card“) im Original und zwei (2) Kopien.

13

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar nur in OMR.

14.

Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

15.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

16.

Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland oder der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

17.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.

18.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

19.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

20.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

21.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

22.

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulausbildung, für maximal sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation sie befähigt. Finden Sie innerhalb eines halben Jahres einen Arbeitgeber, müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern können den erforderlichen Aufenthaltstitel bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme von Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche.

nach oben